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   BVerwG, 11.05.2023 - 2 WD 12.22   

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https://dejure.org/2023,27465
BVerwG, 11.05.2023 - 2 WD 12.22 (https://dejure.org/2023,27465)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.2023 - 2 WD 12.22 (https://dejure.org/2023,27465)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 2023 - 2 WD 12.22 (https://dejure.org/2023,27465)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EMRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; GG Art. ... 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3; SG § 1 Abs. 3 Satz 1 und 2, § 6 Satz 1, §§ 7, 8 Alt. 1 und 2, § 10 Abs. 6, § 11, § 17 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2, § 23 Abs. 1, § 31 Abs. 1 Satz 1; StPO § 331; VorgV § 4 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3; WDO § 18 Abs. 2, § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 1 Nr. 2 und 4, Abs. 4 Satz 2, Abs. 7, § 59 Satz 1, § 60 Abs. 2 Satz 1, §§ 83, 91 Abs. 1 Satz 1, § 93 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 1, § 126 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1, § 138 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1, § 139 Abs. 3, § 140 Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 Satz 1; WStG § 2 Nr. 2
    Beförderungsverbot mit Bezügekürzung wegen fahrlässig unterlassener Meldung eines meldepflichtigen Ereignisses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Beförderungsverbot mit Bezügekürzung wegen fahrlässig unterlassener Meldung eines meldepflichtigen Ereignisses

  • rewis.io

    Beförderungsverbot mit Bezügekürzung wegen fahrlässig unterlassener Meldung eines meldepflichtigen Ereignisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Beförderungsverbot mit Bezügekürzung wegen fahrlässig unterlassener Meldung eines meldepflichtigen Ereignisses

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18

    Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2023 - 2 WD 12.22
    Dieses setzt voraus, dass eine konkret anstehende Beförderung durch das Disziplinarverfahren verhindert wurde (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - NZWehrr 2020, 114 Rn. 44 und vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 34 m. w. N.).

    Ein solcher Fall liegt vor, wenn die Aushändigung einer bereits erstellten Beförderungsurkunde aktenkundig wegen des Disziplinarverfahrens unterbleibt (dazu BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - NZWehrr 2020, 114 Rn. 44) oder wenn nach Bestehen einer beruflichen Prüfung regelmäßig eine Beförderung erfolgt und dies im konkreten Fall allein wegen des Disziplinarverfahrens entfällt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 34).

    Denn er hat in diesem Verfahrensstadium keinen Antrag beim Truppendienstgericht nach § 101 Abs. 1 Satz 1 WDO gestellt, um auf eine Beschleunigung des Verfahrens hinzuwirken (vgl. EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04, Bayer/Deutschland - NVwZ 2010, 1015 Rn. 51; BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 42).

  • BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2023 - 2 WD 12.22
    Maßgeblich für die Deutung ist nicht die subjektive Absicht des sich Äußernden, sondern der Sinn, den die Äußerung nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20 - juris Rn. 17 m. w. N.).

    Ferner hat der Soldat der pauschalen Abwertung bestimmter türkischer Einwanderer als "Pack" eine argumentative Erläuterung gegeben, sodass keine Schmähkritik vorliegt, welche die grundsätzlich erforderliche abwägende Gewichtung der durch die Meinungsäußerung betroffenen Rechtsgüter und Interessen mit der Meinungsfreiheit ausnahmsweise entbehrlich macht (dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20 - juris Rn. 15 m. w. N.).

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass die pauschale Diskriminierung bestimmter Ausländer als "Pack" mit der Pflicht eines Offiziers aus § 10 Abs. 6 SG zur Mäßigung vereinbar wäre und dass bei der gebotenen Abwägung ein Indiz für einen Vorrang der Meinungsfreiheit bestünde (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20 - juris Rn. 16).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2023 - 2 WD 12.22
    Darin liegt zwar deswegen keine nach § 185 StGB strafbare Sammelbeleidigung, weil eine unüberschaubar große Gruppe von Personen abwertend beurteilt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 u. a. - BVerfGE 93, 266 = juris Rn. 137 ff.).

    Vom Schutz der Meinungsfreiheit sind jedoch persönliche Stellungnahmen unabhängig davon erfasst, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 u. a. - BVerfGE 93, 266 = juris Rn. 108).

  • EGMR, 16.07.2009 - 8453/04

    Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2023 - 2 WD 12.22
    Denn in Fällen, in denen statt der Höchstmaßnahme eine pflichtenmahnende Disziplinarmaßnahme geboten ist, ist eine gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK und Art. 19 Abs. 4, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG verstoßende, unangemessene Verfahrensdauer bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme aus Gründen der Verhältnismäßigkeit mildernd zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2020 - 2 WD 18.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 82 Rn. 75 m. w. N.), wobei der für die Verfahrensdauer maßgebliche Zeitraum ein behördliches Vorschaltverfahren umfassen kann (vgl. EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04, Bayer/Deutschland - NVwZ 2010, 1015 Rn. 44).

    Denn er hat in diesem Verfahrensstadium keinen Antrag beim Truppendienstgericht nach § 101 Abs. 1 Satz 1 WDO gestellt, um auf eine Beschleunigung des Verfahrens hinzuwirken (vgl. EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04, Bayer/Deutschland - NVwZ 2010, 1015 Rn. 51; BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 42).

  • BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19

    Bundeskanzler; Ehrverletzungen von Kameraden; Einstellung des Verfahrens;

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2023 - 2 WD 12.22
    Gesetzliche Regelungen, die die Meinungsfreiheit beschränken, sind aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung der Meinungsfreiheit ihrerseits wieder einschränkend auszulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2020 - 2 WD 15.19 - BVerwGE 169, 66 Rn. 23 m. w. N.).

    Sie müssen ihren Standpunkt aber zum Erhalt ihrer Autorität als Vorgesetzte besonnen, tolerant und sachlich vertreten (BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1970 - 2 BvR 531/68 - BVerfGE 28, 36 ; BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2020 - 2 WD 15.19 - BVerwGE 169, 66 Rn. 14).

  • BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20

    Disziplinarische Ahndung der Ausführung eines Hitlergrußes auf einer Feier in

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2023 - 2 WD 12.22
    Sie wird bereits verletzt, wenn ein Soldat sich nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert, die diesen Staat und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 28).

    Es genügt das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrads (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 40 m. w. N.).

  • BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18

    Ausspruch eines Beförderungsverbotes gegenüber einem Soldaten nach dessen

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2023 - 2 WD 12.22
    Dieses setzt voraus, dass eine konkret anstehende Beförderung durch das Disziplinarverfahren verhindert wurde (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - NZWehrr 2020, 114 Rn. 44 und vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 34 m. w. N.).

    Ein solcher Fall liegt vor, wenn die Aushändigung einer bereits erstellten Beförderungsurkunde aktenkundig wegen des Disziplinarverfahrens unterbleibt (dazu BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - NZWehrr 2020, 114 Rn. 44) oder wenn nach Bestehen einer beruflichen Prüfung regelmäßig eine Beförderung erfolgt und dies im konkreten Fall allein wegen des Disziplinarverfahrens entfällt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 34).

  • BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21

    Einstellung eines wegen Chatbeiträgen in WhatsApp-Gruppen von Soldaten geführten

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2023 - 2 WD 12.22
    Dabei sind alle Begleitumstände einschließlich des Kontextes und der sprachlichen und gesellschaftlichen Ebene, auf der die Äußerungen fielen, zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - Buchholz 450.2 § 77 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 34 m. w. N.).

    Die Äußerung genießt auch nicht den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation (dazu BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - Buchholz 450.2 § 77 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 48 ff.).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 2 WD 20.18

    Auslegung der Anschuldigungsschrift; Befehl; Beweiswürdigung; Fahrlässigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2023 - 2 WD 12.22
    Fahrlässig handelt ein Soldat, wenn es ihm bei Beachtung der ihm objektiv nach seiner Dienststellung und den Umständen des Falles obliegenden Sorgfalt und nach seinen subjektiven Fähigkeiten und Kenntnissen möglich gewesen wäre, den Eintritt der Pflichtverletzung vorherzusehen und zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 2 WD 20.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 66 Rn. 50 m. w. N.).

    So wie der Senat bei Verstößen gegen die Gehorsamspflicht das disziplinare Gewicht eines Ungehorsams umso höher einstuft, je größer die dadurch drohenden Gefahren für ein bedeutsames Rechtsgut sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 2 WD 20.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 66 Rn. 61 m. w. N.), hängt auch der Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei unterlassenen Meldungen von den dadurch bedrohten Rechtsgütern ab.

  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2023 - 2 WD 12.22
    Sie müssen ihren Standpunkt aber zum Erhalt ihrer Autorität als Vorgesetzte besonnen, tolerant und sachlich vertreten (BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1970 - 2 BvR 531/68 - BVerfGE 28, 36 ; BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2020 - 2 WD 15.19 - BVerwGE 169, 66 Rn. 14).
  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot;

  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche

  • BVerwG, 08.09.2020 - 2 WD 18.19

    Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat

  • BVerwG, 01.10.2020 - 2 WD 20.19

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sicherverschaffens, Besitzes und

  • BVerwG, 14.10.2021 - 2 WD 26.20

    Degradierung wegen Ermöglichens des Zugriffs auf eine kinderpornographische Datei

  • BVerwG, 16.06.1999 - 1 D 74.98

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Bundesgrenzschutzbeamter; Vorsitzender

  • BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21

    Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen;

  • BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20

    Disziplinarische Ahndung des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

  • BVerfG, 12.08.2015 - 2 BvR 2646/13

    Die disziplinarische Entfernung aus dem Dienst erfordert vor dem Hintergrund des

  • BVerwG, 13.10.2022 - 2 WD 2.22

    Dienstgradherabsetzung unter Verkürzung der Frist zur Wiederbeförderung wegen

  • BVerwG, 17.05.2018 - 2 WD 2.18

    Kürzung des Ruhegehalts eines Soldaten aufgrund eines Dienstvergehens;

  • BVerwG, 11.02.2021 - 2 WDB 14.20

    Auszahlungsanspruch eines Soldaten auf Ausgleich oder Übergangsbeihilfe i.R.e.

  • BVerfG, 21.03.2022 - 1 BvR 2650/19

    Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung

  • BVerwG, 04.11.2021 - 2 WD 25.20

    Disziplinarmaßnahme bei Aufbewahren einer Hakenkreuz-Tasse in einer Kaserne

  • BVerwG, 04.05.2021 - 2 WD 16.20

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen wiederholtem unterlaubten Fernbleibens vom

  • BVerwG, 14.06.2023 - 2 WD 11.22

    Die verfassungsfeindliche Betätigung eines Ex-Soldaten

    Gesetzliche Regelungen, die die Meinungsfreiheit beschränken, sind aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung der Meinungsfreiheit ihrerseits wieder einschränkend auszulegen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 - BVerfGK 11, 82 und vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 2083/15 - NJW 2018, 2861 Rn. 18; BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 25 f., vom 11. Mai 2023 - 2 WD 12.22 - Rn. 68 und vom 26. April 2023 - 6 C 8.21 - NVwZ 2023, 1167 Rn. 28).

    Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Grundrechts (BVerwG, Urteile vom 11. Mai 2023 - 2 WD 12.22 - Rn. 68 und vom 26. April 2023 - 6 C 8.21 - NVwZ 2023, 1167 Rn. 27), sofern sie noch nicht den Grad einer Formalbeleidigung oder Schmähkritik erreichen (BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2020 - 2 WD 15.19 - BVerwGE 169, 66 Rn. 31).

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